Die Bundeshauptstadt Berlin ist mit rund 3,5 Millionen Einwohnern eine der bevölkerungsreichsten Regionen innerhalb der Bundesrepublik. Gleichzeitig weist die Stadt mit rund 10% einen der bundesweit höchsten Anteile an Schülerinnen und Schülern auf, welche eine Schule in freier Trägerschaft – gemeinhin auch private Schulen genannt – besuchen. Wir haben uns Privatschulen in Berlin und das allgemeine Schulsystem näher angeschaut:
Im Jahr 2010 fand in Berlin eine umfassende Schulstrukturreform statt, die das bis dato gültige Schulsystem umkrempelte und ihm einen zeitgemäßen Charakter verlieh. Im Zuge dieser Reform wurde ein zweigliedriges Bildungssystem installiert, so dass entweder die Integrierte Sekundarschule (ISS)Infos zur integrierten Sekundarstufe oder das GymnasiumInfos zum Gymnasium in Berlin an die Grundschule anschließt. Parallel dazu existiert das Pilotprojekt der GemeinschaftsschuleInfos zur Gemeinschaftsschule in Berlin, welche zum Ziel hat, dass die Schülerinnen und Schüler angefangen von der Grundschule bis zur 10 Klasse bzw. dem Gymnasium alle Klassenstufen gemeinsam bestreiten.
* Einige Berliner Schulen bieten ihren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit von Schnelllernklassen an, sodass man bereits zur fünften Klasse bspw. in ein Gymnasium einsteigen kann. Genauere Informationen hierzu finden interessierte Eltern hier.Förderung in Berliner Schulen.
Berlin bietet seinen Schülerinnen und Schülern weiterhin Lernmittelfreiheit an. Schulerforderliche Materialien wie Schulbücher und erweiterte Druckwerke (z.B. Atlanten) werden leihweise an die Schülerschaft ausgeliehen. Jedoch existiert hier eine Einschränkung; Eltern müssen einen gewissen Eigenanteil beitragen. Und zwar bis maximal 100 €. In einigen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit sich von diesem Eigenanteil befreien zu lassen bzw. es steht der Schule oder den Eltern frei, Lernmittelfonds zu bilden. Bei diesen wird ein individueller festzulegender Betrag der Schule gezahlt.
Es gibt jedoch aktuelle Pläne, eine umfassende Lernmittelfrei in Berlin einzuführen und die Eigenbeteiligung der Eltern abzuschaffen.
Im Falle von privaten Schulen werden die entsprechenden Bücher oftmals mit dem Schulgeld mitfinanziert. Für genaue Details die von Privatschule zu Privatschule abweichen können, wenden Sie sich bitte direkt an die Kontaktstellen der Schulen.
Übrigens: In Berlin existiert keine allgemeine Schulbuchvorschrift. Das bedeutet, dass es jeder Schule freisteht, individuell über die zu verwendeten Bücher zu entscheiden.
Privatschulen in Berlin werden in Ersatz- und ErgänzungsschulenRatgeber-Artikel zu Ersatz und Ergänzungsschulen unterteilt.
Ersatzschulen bieten identische Schulformen und Abschlüsse wie öffentliche Schulen an, befinden sich jedoch in privater Trägerschaft wie z.B. einem Eltern-Verein. Wie der Name Ersatzschule suggeriert, wollen diese Privatschule den Weg zu den gewünschten Abschlüssen schlicht anders gestalten als es im öffentlichen Schulsystem vorgesehen ist. Aus diesem Grund haben Ersatzschulen oft reformpädagogische Ausprägungen oder individuelle Schwerpunkte. Informieren Sie sich idealerweise direkt bei der Schule Ihrer Wahl über deren besonderes pädagogisches Konzept.
Ergänzungsschulen haben zum Ziel, das bestehende Schulangebot um bestimmte Facetten zu erweitern. So fallen z.B. Musik- oder Schauspielschulen in diese Kategorie, jedoch aber auch Schulen mit den unterschiedlichsten beruflichen Bildungsangeboten die von Kosmetik bis zur chemischen Technologie reichen können.
Da in Berlin der Besuch einer öffentlichen Schule grundsätzlich kostenlos ist und es den Eltern frei gestellt sein soll über den Bildungsweg ihrer Sprösslinge zu entscheiden, fördert Berlin Privatschulen. So wird beruflichen Ersatzschulen in freier Trägerschaft 100% der entstehenden Personalkosten erstattet, während allgemeinbildenden Ersatzschulen mit immerhin noch 93% der anfallenden Personalkosten gefördert werden. Bei Ersatzschulen mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt können die Betreiber sogar mit einer Förderung von 115% der Personalkosten rechnenQuellenverweis: Gesetzliche Vorgaben..
In der Regel können privat Schulen nicht alleine von der staatlichen Förderung leben. Die restlichen Kosten werden meist über ein Schulgeld finanziert, welches von Schule zu Schule unterschiedlich hoch ausfallen kann. Da es grundsätzlichen jeder Schülerin und jedem Schüler möglich sein soll Privatschulen zu besuchen (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 7 Absatz 4 Satz 3Quellenverweis: Grundgesetz) muss das Schulgeld entsprechend an das Einkommen der Eltern angepasst werden. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Schule über die Höhe der anfallenden Kosten oder über eventuelle Fördermöglichkeiten. Grundsätzlich besteht für Schülerinnen und Schüler der privaten Schulen auch die Möglichkeit nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, gefördert zu werden. Wir haben einen umfassenden Artikel zum Thema Kosten und Finanzierung der privaten Schulen für Sie aufbereitetRatgeber zu Kosten und Finanzierung von Privatschulen..