Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommerns, manchmal auch das Land der 2000 Seen genannt, liegt im Nordosten Deutschlands. Genau genommen sind es über 2200 und für interessierte Personen, gibt es auch ein Gewässerverzeichnis.
Aber auch zahlreiche Naturparks, diverse Altstädte und Schlösser laden dazu ein Mecklenburg-Vorpommern zu besuchen.
Kommen wir aber nun zum eigentlich interessanten Thema für uns: Der Bildung in Mecklenburg-Vorpommern. Das hiesige Schulsystem ist sehr gut strukturiert und verständlich aufgebaut wie wir im Folgenden aufzeigen werden.
Übrigens: Mit einem Anteil von 10,7% an Schülern die eine allgemeinbildende private Schule besuchen, gehört Mecklenburg-Vorpommern zu den Spitzenreitern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Wenig überraschend werden auch in Mecklenburg-Vorpommern Kinder mit 6. Jahren in die Grundschule eingestuft.
Die Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 – 4. Der Wechsel von der 1. In die 2. Klasse erfolgt automatisch und es werden keine Noten vergeben. Dies ist erst ab der 2. Klasse der Fall. Ab der 3. Klasse werden die Schüler erstmals in einer Fremdsprache unterrichtet. Normalerweise ist dies Englisch.
Wurde die 4. Klasse der Grundschule erfolgreich abgeschlossen, wechseln die Schüler nicht wie in anderen Bundesländern direkt auf eine weiterführende Schule, sondern kommen erst einmal in eine gemeinsame zweijährige Orientierungsstufe.
Abgehalten wird diese Orientierungsstufe üblicherweise an einer Regional-oder Gesamtschule. In Ausnahmefällen kann diese Orientierungsstufe auch auf einer Grundschule oder einem Gymnasium angeboten werden.
In den zwei Jahren dieser Orientierungsstufe lernen die Schüler gemeinsam im Klassenverband, werden je nach Leistungsvermögen individuell gefördert und erhalten schließlich eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn.
Diese Empfehlung ist jedoch nicht bindend, so können Eltern ihr Kind auf persönlichen Wunsch hin trotzdem bei einem Gymnasium anmelden.
Die erste der weiterführenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern stellt die Regionale Schule dar. Diese umfasst die Klassenstufen 5 – 10 und führt die Schüler entweder zu den Abschlüssen der Berufsreife (erfolgreicher Abschluss der Klasse 9) oder der Mittleren Reife.
Die nächste Möglichkeit der weiterführenden Schulen stellt die Gesamtschule mit den Klassenstufen 5 – 10 bzw. 5 – 12 dar, wenn noch eine gymnasiale Oberstufe angeboten wird.
Die Gesamtschule in Mecklenburg-Vorpommern existiert in zwei Ausführungen: Die Integrierte Gesamtschule (IGS) sowie die Kooperative Gesamtschule (KGS).
Die Integrierte Gesamtschule trennt ihre Schüler hierbei nicht in abschlussbezogene Klassen, sondern führt einen gemeinsamen Unterricht durch. Es findet nur eine teilweise Trennung in den Hauptfächern wie Deutsch und Mathematik statt.
Bei der Kooperativen Gesamtschule werden die Schüler in abschlussbezogene Klassen unterteilt.
Angeboten werden dieselben Abschlüsse wie bei der Regionalen Schule sowie zusätzlich, falls eine gymnasiale Oberstufe vorhanden ist, das Abitur (erfolgreicher Abschluss der Klasse 12).
Abschließend können Schüler in Mecklenburg-Vorpommern noch das altbekannte Gymnasium besuchen, welches in den Klassenstufen 7 – 12 entweder zur Berufsreife, der Mittleren Reife oder dem Abitur führt. An den Gymnasien besteht die Option spezielle Förderklassen in einzelnen Fächern für hochbegabte Schüler zu bilden, z.B. im Fach Musik.
Schulen in freier Trägerschaft, gemeinhin Privatschulen genannt, werden auch in Mecklenburg nach zwei Typen unterschieden: Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.
Ersatzschulen sind in ihrem schulischen Angebot am Bildungssystem Mecklenburg-Vorpommerns und dessen öffentlichen Schulen angelehnt.
Ergänzungsschulen wiederum haben kein passendes Gegenstück in Mecklenburg-Vorpommerns öffentlichem Bildungssystem. Stattdessen, daher der Name, ergänzen sie das vorhandene Angebot. Schulen, welche bestimmte Bildungsgänge anbieten fallen ebenso unter Ergänzungsschulen, wie beispielsweise Musik- oder Schauspielschulen.
Einen umfassenden Artikel zu Ersatz- und Ergänzungsschulen haben wir hier für Sie aufbereitet.Ratgeber-Artikel zu Ersatz- und Ergänzungsschulen.
Privaten Schulen in Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich Finanzhilfe von Seiten des Landes zu beziehen, wenn die Schule einige Voraussetzungen erfüllt (Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern §127).Schulgesetz in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Höhe dieser Finanzhilfe ist dabei variabel und errechnet sich aus dem Produkt der Kostensätze nach §128a des Schulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, den Schülerzahlen sowie dem jeweils gültigen Finanzhilfesatz.
Beispielsweise ergeben sich so Beträge von 3594,63 € für Grundschulen oder 4716,72 € für Gymnasien (Stand: 01.08.2015).
Für die restlichen anfallenden Kosten sowie die generelle finanzielle Sicherstellung einer Privatschule ist der jeweilige Schulträger verantwortlich.
In der Regel erhebt eine Privatschule zur Deckung eines Teils der Kosten ein Schulgeld. Die Höhe unterscheidet sich von Privatschule zu Privatschule. Gelegentlich gibt es auch gestaffelte Preismodelle, um so beispielsweise auch Kindern aus eher einkommensschwächeren Familien den Schulbesuch zu ermöglichen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Förderung für den Besuch einer privaten Schule zu erhalten.
Die häufigste und allgemein bekannteste Variante wäre die, sich mittels des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) fördern zu lassen.
Wie bereits erwähnt, bieten einige Schulen auch gestaffelte Preismodelle an. Hierzu wäre es höchst empfehlenswert direkt Informationen bei der infrage kommenden Schule einzuholen, unter anderem auch zu eventuell anderen vorhandenen Förderungsmöglichkeiten wie beispielsweise einem Stipendium oder Freiplätzen.
Und letztlich kann man einen Teil der jährlichen Kosten für eine Privatschule steuerlich absetzen. Und zwar bis zu 30% der angefallenen Kosten (Maximalbetrag: 5000 €).
Unter diesem Link haben wir einen ausführlichen Ratgeber zum Thema Kosten und Finanzierung einer PrivatschuleRatgeber-Artikel zu Kosten und Finanzierung von Privatschulen. erstellt.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine teilweise Lernmittelfreiheit. So können die Schüler die für den Unterricht notwendigen Bücher und diverse Unterrichtsmaterialien kostenlos ausleihen bzw. beziehen.
Jedoch betrifft dies nicht Materialien wie Schultaschen, Schreibgeräte, Zeichenhilfe und persönliche Bedarfsgegenstände.
Wie die Bereitstellung der Unterrichtsmaterialien bei privaten Schulen geregelt ist, können wir ihnen pauschal leider nicht sagen, da dies Sache der jeweiligen Schule ist. Informieren sie sich bitte bei der jeweiligen Schule über die genaue Zusammenstellung der anfallenden Kosten.
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