Das im Nordwesten der Bundesrepublik Deutschland gelegene Land Niedersachsen stellt flächenmäßig das zweitgrößte Bundesland hinter Bayern dar und beinhaltet gleich mehrere deutsche Großstädte.
Mit dem Tod von Helmut Kohl gibt es momentan nur einen lebenden Altbundeskanzler – Gerhard Schröder -, welcher 8 Jahre lang Ministerpräsident von Niedersachsen war.
Niedersachsen ist auch ein wichtiges Zentrum der deutschen Automobilindustrie und beheimatet Europas größten Autobauer Volkswagen, der gleich mehrere Standorte in Niedersachsen unterhält.
Aber wie sieht es eigentlich um das Schulsystem in Niedersachsen aus?
Es ist wenig verwunderlich das auch die Kinder in Niedersachsen im Alter von 6. Jahren in die Grundschule aufgenommen werden.
Die Grundschule dauert hier von der 1. – 4. Klasse und es ist möglich die ersten beiden Schuljahresgänge als einzelne pädagogische Einheit zu führen, die von den Schülern in ein bis drei Jahren abgeschlossen werden kann.
Die anschließenden beiden Klassen können ebenso als einzelne pädagogische Einheit geführt werden.
Die erste Fremdsprache, üblicherweise Englisch, wird mit dem Beginn der dritten Klasse unterrichtet.
In Niedersachsen gibt es seit einigen Jahren keine verbindliche Empfehlung für weiterführende Schulen. Stattdessen werden mehrere Gespräche mit den Eltern geführt bei denen sie über die individuelle Entwicklung ihres Kindes unterrichtet werden und Empfehlungen ausgesprochen bekommen, an die sie sich jedoch nicht halten müssen.
Ist die Grundschule erfolgreich abgeschlossen werden, so stellt die Hauptschule die erste Möglichkeit an weiterführenden Schulen dar.
Sie umfasst grundsätzlich die Klassenstufen 5. – 9., kann jedoch um eine zusätzliche freiwillige 10. Klasse erweitert werden.
Den Schülern steht neben einigen verbindlichen Fächern auch die Möglichkeit offen sich aus einem Pool aus Wahlpflichtfächern ein für sie interessantes Programm zusammenzustellen.
Um die Hauptschüler auf eine eventuelle spätere Berufsausbildung adäquat vorzubereiten, nehmen die Schüler ab der 9. Klasse an mehreren berufsbildenden Maßnahmen teil.
Ebenso ab der 9. Klasse werden die Schüler in den Fächern Englisch und Mathematik in zwei unterschiedliche Leistungskurse unterteilt.
An der Hauptschule können folgende Abschlüsse erreicht werden:
Der Erweiterte Sekundarabschluss I berechtigt Schüler dazu in die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule zu wechseln.
Die nächste weiterführende Schule ist die Realschule. Sie umfasst die Klassenstufen 5 – 10 und soll den Schülern neben einer zielgerichteten Berufsorientierung auch eine erweiterte Allgemeinbildung vermitteln.
An den Realschulen in Niedersachsen ist es vorgesehen, dass Schüler sich aus einem Pool an Fächern aus den Bereichen Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Soziales individuelle Schwerpunkte bilden.
Es ist möglich ab dem 6. Schuljahr eine zusätzliche zweite Fremdsprache als Wahlpflichtkurs zu belegen.
Weiterhin werden mehrere berufsorientierende Maßnahmen durchgeführt, um Schüler auf eine eventuelle spätere Berufsausbildung vorzubereiten bzw. ihnen Eindrücke von den verschiedenen Berufen zu verschaffen.
Die Abschlüsse der Realschule sind deckungsgleich mit denen der Hauptschule:
Die Oberschule stellt eine weitere mögliche weiterführende Schule nach der Grundschule dar und dauert von der 5. bis zur einschließlich 10. Klasse. Zusätzlich ist es möglich einen gymnasialen Zweig bis zur 10. Klasse anzugliedern.
Die Schulleitung der jeweiligen Oberschule kann darüber entscheiden, ob der Unterricht schulzweigbezogen – also unterteilt nach Hauptschule und Realschule -, jahrgangsbezogen oder jahrgangsbezogen mit einer zusätzlichen Unterscheidung nach Leistungskursen erteilt wird.
Wird ein gymnasialer Zweig an der Oberschule angeboten, so muss dieser spätestens ab der 9. Klasse schulzweigbezogen geführt werden.
Auch an der Oberschule werden dieselben Abschlüsse wie an der Haupt- und Realschule angeboten:
Ja, in Niedersachen gibt es eine Menge Möglichkeiten was weiterführende Schulen angeht. Kommen wir nun zur nächsten, der Gesamtschule.
Es existieren zwei Formen der Gesamtschule. Einmal die Integrierte Gesamtschule (IGS) und einmal die Kooperative Gesamtschule (KGS). Beide umfassen jeweils die Klassenstufen 5. – 13. und beinhalten neben den Schulzweiten für die Haupt- und die Realschule auch einen gymnasialen Zweig, müssen aber nicht zwangsläufig eine gymnasiale Oberstufe haben.
Bei der Integrierten Gesamtschule werden die Schüler aller Zweige gemeinsam unterrichtet und es findet nur eine begrenzte Differenzierung über Fachleistungskurse mit unterschiedlichen Anspruchsebenen statt. Weiterhin gibt es in den Klassenstufen 5. – 8. keine Notenzeugnisse, sondern jeder Schüler erhält einen individuellen Bericht, der über den jeweiligen Stand in den einzelnen Fächern unterrichtet. Erst ab der 9. Klassen sind Notenzeugnisse Pflicht. Ebenfalls werden Schüler an der Integrierten Gesamtschule in den Klassenstufen 5. – 9. immer versetzt. Eventuelle Leistungsschwächen werden mittels entsprechender Kurse aufgefangen.
Bei der Kooperativen Gesamtschule hingegen, werden die Schüler je nach angestrebten Schulabschluss in Klassen unterteilt. Der Übergang zwischen den Schulformen ist hierbei relativ leicht.
Folgende Schulabschlüssen können an den Gesamtschulen in Niedersachsen erlangt werden:
Wir haben es fast geschafft. Die letzte mögliche weiterführende Schule in Niedersachsen ist das altbekannte und bewährte Gymnasium. In den Klassen 5. – 13. vermittelt es eine vertiefte und umfassende Allgemeinbildung.
So ist ab der 6. Klasse eine zweite Fremdsprache verpflichtend für alle Schüler des Gymnasiums und mit dem Beginn der 8. Klasse können Sie aus einem Pool aus Wahlmöglichkeiten eigene Unterrichtsschwerpunkte wählen.
Das Gymnasium bietet die Möglichkeit an folgende Schulabschlüsse zu erwerben:
Der Anteil an Schülern an einer allgemeinbildenden privaten Schule ist in Niedersachsen relativ gering und beträgt nur 6,2%. Damit befindet sich Niedersachsen zusammen mit Schleswig-Holstein ganz unten auf dieser Liste.
Wie nicht anders zu erwarten, werden Privatschulen auch in Niedersachsen in Ersatz- und Ergänzungsschulen unterteilt.
Ersatzschulen sind in ihrem schulischen Angebot am Bildungssystem Niedersachsens und dessen öffentlichen Schulen angelehnt.
Ergänzungsschulen wiederum haben kein passendes Gegenstück in Niedersachsens öffentlichem Bildungssystem. Stattdessen, daher der Name, ergänzen sie das vorhandene Angebot. Schulen, welche bestimmte Bildungsgänge anbieten fallen ebenso unter Ergänzungsschulen, wie beispielsweise Musik- oder Schauspielschulen.
Einen umfassenden Artikel zu Ersatz- und Ergänzungsschulen haben wir hier für Sie aufbereitet.Artikel zum Unterschied zwischen Ersatz- und Ergänzungsschulen.
Um den Betrieb der Schule zu gewährleisten, können sich Privatschulen in Niedersachsen einen finanziellen Zuschuss aus Steuergeldern des Landes gewähren lassen.
Dieser Zuschuss ist jedoch an einige Kriterien gebunden, so muss es sich bei der Schule um eine Ersatzschule handeln die staatlich anerkannt wurde. Weiterhin muss sie gemeinnützig agieren und darf nicht gewinnorientiert handeln.
Die Höhe der jeweiligen Finanzhilfe setzt sich dabei individuell von Schule zu Schule zusammen.
So wird die Finanzhilfe aus einem Grundbetrag und zusätzlichen Leistungen gebildet.
Der Grundbetrag ergibt sich hierbei aus der Schülerdurchschnittszahl (Mittelwert der Zahlen der am 15.11 und am 15.03 an der Ersatzschule unterrichteten Schüler, siehe: § 150 Abs. 2 Satz 2 NSchG ) x Schülerbetrag (ergibt sich durch Multiplikation von Stunden je Schüler mit einem schulformspezifischen Stundensatz)
Quelle: LinkBeschlüsse zur Privatschulfinanzierung in Niedersachsen
Die Schulträger sind dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Schule finanziell solide aufgestellt ist und es zu keinen Komplikationen beim Schulbetrieb kommt.
Um einen Teil ihrer Kosten zu decken, erheben die meisten privaten Schulen ein Schulgeld, welches von Privatschule zu Privatschule unterschiedlich hoch ausfällt. Sie sollten sich – wenn Interesse an einer bestimmten Schule vorhanden ist – dort über die genaue Höhe des Schulgeldes und dessen Zusammensetzung informieren.
Eine finanzielle Förderung für den Besuch einer Privatschule ist grundsätzlich möglich.
Zum einen besteht die Option sich mittels des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) fördern zu lassen.
Viele private Schulen bieten auch gestaffelte Preismodelle bei ihrem Schulgeld an, um so auch weniger einkommensstarken Familien den Besuch einer Privatschule zu ermöglichen. Informieren Sie sich bitte immer direkt bei der Schule. Manchmal gibt es auch die Option eines Stipendiums oder eines Freiplatzes.
Und natürlich sollte nicht die Möglichkeit unter den Tisch fallen, einen Teil der anfallenden Jahreskosten für einen Privatschulbesuch steuerlich absetzen zu können. So können bis zu 30% der Kosten (bis zu einem Maximalbetrag von 5000 €) abgesetzt werden.
In Niedersachsen gibt es an den öffentlichen Schulen keine Lernmittelfreiheit, jedoch ist es seit einigen Jahren möglich einen Teil der Lernmittel gegen eine Gebühr auszuleihen, was nichtsdestotrotz zu einer merklichen Entlastung der Eltern führt.
Wie Privatschulen die Beschaffung der Lernmittel regeln, lässt sich pauschal nicht beantworten. Bitte informieren Sie sich bei der Schule die für sie infrage kommt über die Bildung des Schulgeldes und ob dieses die Anschaffung der Lernmittel beinhaltet.
Pädagogische Konzepte
Es gibt die unterschiedlichsten pädagogischen Konzepte an Privatschulen. Wir zeigen Ihnen die bekanntesten auf.
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