Das im Westen der Republik gelegene Bundesland Nordrhein-Westfalen ist sehr stark besiedelt und stellt das bevölkerungsreichste Bundesland dar. Gleichzeitig befindet sich hier ein Großteil der deutschen Großstädte und vor der Wiedervereinigung Deutschlands befand sich der Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland im nordrhein-westfälischen Bonn.
Doch schauen wir uns nun das Schulsystem in Nordrhein-Westfalen einmal genauer an.
Kinder werden in Nordrhein-Westfalen im Alter von sechs Jahren schulpflichtig und werden in die Grundschule eingeschult. Sollte ein Kind erst nach dem Stichtag des 30. Septembers das sechste Lebensjahr erreichen, so kann es – sofern die Eltern einen entsprechenden Antrag eingereicht haben – vorzeitig eingeschult werden.
Die Grundschule umfasst insgesamt vier Klassenstufen und beginnt mit der sogenannten Schuleingangsphase. Diese wird normalerweise in zwei Jahren abgeschlossen, kann jedoch auch drei Jahre dauern. Eine längere Verweildauer ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
Erstmalig werden die Schüler ab der zweiten Hälfte des ersten Schuljahres in Englisch unterrichtet.
Ist die Grundschule abgeschlossen, so haben die Eltern die freie Wahl über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes, erhalten jedoch eine Schulformempfehlung.
Der Grundschule schließt sich eine weiterführende Schule an, von denen Nordrhein-Westfalen gleich fünf hat.
Die Hauptschule, mit den Klassenstufen 5 – 10, soll ihre Schüler primär auf eine anschließende berufliche Ausbildung vorbereiten und ihnen eine solide allgemeine Bildung vermitteln. Bei sehr guten schulischen Leistungen steht der Weg in eine gymnasiale Oberstufe jedoch grundsätzlich auch offen.
Folgende Abschlüsse können an einer Hauptschule in Nordrhein-Westfalen erreicht werden:
In der Realschule, welche von der 5 – 10 Klasse dauert, soll den Schülern eine erweiterte allgemeine Bildung als auch ein Interesse an theoretischen Zusammenhängen vermittelt werden. Zwar werden auch praktische Fähigkeiten gefördert, jedoch soll die Realschule stärker noch als die Hauptschule auch auf einen weiteren schulischen Weg vorbereiten, sprich: ein mögliches anschließendes Abitur.
So werden die Schüler der Realschule ab der sechsten Klasse in einer zweiten Fremdsprache unterrichtet und können sich ab der siebten Klasse einen persönlichen Schwerpunkt aus einem Pool an Wahlmöglichkeiten aussuchen.
Folgende Abschlüsse können an einer Realschule in Nordrhein-Westfalen erworben werden:
Kommen wir als nächstes zur Sekundarschule. Diese dauert von Klasse 5 – 10. Diese Schulform deckt zwei mögliche weitere Lebenswege ab: die mögliche anschließende Hochschulreife oder eine Berufsausbildung.
So wird von Anfang an Unterricht nach gymnasialen Standards abgehalten und man kann entweder ab der sechsten oder ab der achten Klasse eine zusätzliche zweite Fremdsprache erlernen.
Auch um eine ausgewogene und frühzeitige Berufsorientierung wird sich auf der Sekundarschule verstärkt gekümmert.
In den Klassenstufen 5 und 6 werden die Kinder gemeinsam unterrichtet und ab Klasse 7 in integrierter, kooperativer oder teilintegrierter Form unterrichtet.
Da es nicht vorgesehen ist, dass die Sekundarschule über eine eigene Oberstufe verfügt, existieren verbindliche Kooperationsregelungen mit den Oberstufen von Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs, so dass es den Kindern und auch den Eltern von Anfang an ersichtlich ist wie die weitere Schullaufbahn hin zum Abitur (G9) aussehen wird.
Als nächstes folgt die Gesamtschule mit den Klassenstufen 5 – 13. Die Besonderheit dieser Schulform ist, dass die Klassen 5 – 9 ohne Versetzung absolviert werden. Es wird in den Klassen 5 – 6 im Klassenverbund unterrichtet und ab der Klasse 7 wird in einigen Fächern Unterricht auf unterschiedlichem Leistungsniveau gehalten (Grund- und Erweiterungsebene).
Folgende Schulabschlüsse können auf einer Gesamtschule erworben werden:
Und abschließend das allgemeinbildende Gymnasium, welches nach der 12. Klasse zum Abitur (G8) führt.
Das Hauptaugenmerk dieser Schulform liegt auf einer vertieften vermittelten Allgemeinbildung und die Schüler sollen nach dem erfolgreichen Abschluss des Gymnasiums befähigt sein ein Studium erfolgreich abzuschließen.
Ab dem Schuljahr 2019/2020 soll es den Gymnasien übrigens offen stehen auch das Abitur nach 13 Schuljahren (G9) anzubieten.
Die ersten beiden Klassen des Gymnasiums – die sogenannte Erprobungsstufe – durchlaufen die Schüler ohne Versetzung. Erst in den darauffolgenden Klassen ist die Versetzung von den Noten abhängig.
Folgende Schulabschlüsse bietet das Gymnasium in Nordrhein-Westfalen an:
Die Anzahl der Schüler die eine private Schule in Nordrhein-Westfalen besuchen, ist kontinuierlich gestiegen. Einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes zufolge, betrug die Anzahl der Schüler an einer allgemeinbildenden privaten Schule im Schuljahr 2014/2015 8,3%. Damit lag Nordrhein-Westfalen zum damaligen Zeitpunkt im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich.
Private Schulen – häufig auch Schulen in freier Trägerschaft genannt – werden überall in Deutschland nach Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden. Nordrhein-Westfalen stellt hier selbstverständlich keine Ausnahme dar.
Aber was für Schulen sind das überhaupt?
Ersatzschulen orientieren sich am bestehenden, öffentlichen Schulsystem von Nordrhein-Westfalen und erweitern dieses lediglich durch eigene freie Angebote, die beispielsweise eigene besondere pädagogische Konzepte beinhalten.
Ergänzungsschulen wiederum ergänzen- entsprechend ihres Namens- das bestehende Schulsystem, durch eigene besondere Angebote. Hierunter fallen berufliche Ausbildungen wie z.B. zum Gestalter, aber auch Musik- oder Schauspielschulen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die finanzielle Sicherstellung einer Privatschule dem jeweiligen Schulträger obliegt. Es besteht jedoch die Möglichkeit Finanzhilfen vom Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen, welche jedoch an die Einhaltung einiger Kriterien gebunden sind.
So muss gewährleistet sein, dass die zu fördernde private Schule auf gemeinnütziger Basis operiert und keine gewinnorientierte Ausrichtung hat.
Die genaue Höhe der Finanzhilfe ist dabei von Schulart zu Schulart unterschiedlich hoch und kann zusätzlich aufgrund einiger Faktoren variieren. Die genaue Grundlage für die Gewährung der Finanzhilfe bildet die Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (FESchVO)Externer Link: Gesetzestext..
Trotz Finanzhilfe seitens des Landes und einer Eigenleistung kann es zu Fehlbeträgen kommen, weswegen viele Privatschulen ein Schulgeld erheben.
Über dessen genaue Höhe können wir pauschal keine Angabe machen, da dies von Schule zu Schule unterschiedlich ist.
Es gibt einige Möglichkeiten der finanziellen Förderung für den Besuch einer privaten Schule.
Zunächst einmal würden wir Ihnen immer dazu raten ein Beratungsgespräch bei der Privatschule für die Sie sich interessieren zu vereinbaren. Dort kann man Ihnen genauestens aufschlüsseln wie sich das Schulgeld zusammensetzt und ob es eventuell ein gestaffeltes Preismodell gibt, das sich am Einkommen der Eltern orientiert. Ebenso besteht bei einigen Schulen die Option auf ein Stipendium, wenn der Schüler beispielsweise besonders herausragende schulische Leistungen gezeigt hat. Auch ist an einigen Schulen ein gewisses Kontingent an jährlichen Freiplätzen vorgesehen.
Auch können Sie sich informieren, ob sie förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind.
Und denken Sie bitte auch daran, dass Sie einen Teil Ihrer jährlich anfallenden Kosten für eine Privatschule steuerlich absetzen können, und zwar bis zu 30% (Maximalbetrag: 5000 €). Konsultieren Sie bei Unsicherheit im Zweifelsfalle Ihren Steuerberater.
Nach § 96 des Schulgesetzes Nordrhein-WestfalenExterner Link: Gesetzestext Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. werden sowohl öffentlichen Schulen als auch Ersatzschulen Schülern gegen einen geringen Eigenanteil Lernmittel leihweise überlassen.
Hierunter fallen Schulbücher und andere Medien und deren Gebrauch muss vom Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich zugelassen sein.
Persönliche Bedarfsgegenstände oder Schreibwaren fallen nicht unter die Lernmittelfreiheit und müssen selbstständig erworben werden.
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