Das an Frankreich grenzende Saarland ist das flächenmäßig kleinste Bundesland Deutschlands und gehörte ursprünglich nicht zur Bundesrepublik. Erst nach einer Volksabstimmung trat das Saarland freiwillig der Bundesrepublik bei. Werfen wir einen genaueren Blick auf das saarländische Schulsystem und dessen Besonderheiten.
Das Schulsystem im Bundesland Saarland ist aktuell zweigliedrig aufgebaut. Das bedeutet, dass Schülern nach der Grundschule die weiterführenden Schularten der Gemeinschaftsschule und des Gymnasiums zur Verfügung stehen.
Die Grundschule kann von Schülerinnen und Schülern ab dem sechsten Lebensjahr besucht werden und umfasst 4 Klassen. Ab der 3. Klasse wird verpflichtend Französisch als Fremdsprache unterrichtet.
Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse werden Leistungen sowie Lernverhalten der Schüler als Basis für eine Empfehlung für die weitere Schullaufbahn herangezogen. Sind die Leistungen insgesamt als gut zu bewerten, ist der direkte Übergang auf ein Gymnasium möglich. Sollte das nicht der Fall sein, so können die Eltern auf Wunsch ihr Kind trotzdem für das Gymnasium anmelden. Die entsprechenden Schüler nehmen in diesem Fall an einem Übergangsverfahren teil, welches in die Zeit zwischen dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse und dem Anmeldebeginn zum Gymnasium fällt.
Die Gemeinschaftsschule ist eine der zwei initial erwähnten weiterführenden Schulen im Bundesland Saarland. Die Schüler der Gemeinschaftsschule können alle gängigen Schulabschlüsse erlangen (Hauptschulabschluss, Mittleren Bildungsabschluss und die Allgemeine Hochschulreife).
Letztlich gibt es im Saarland noch das klassische Gymnasium, welches seine Schüler in acht Jahren zum Abitur (G8) führt. Im Laufe der Schulzeit lernen die Schüler zwei Fremdsprachen und legen sich auf einen schulischen Profilschwerpunkt fest. Hierbei bieten die Gymnasien unterschiedliche Profile an. Gängig sind das sprachliche oder naturwissenschaftliche Profil. Es gibt jedoch auch musische oder informationstechnische Profile. Informieren Sie sich hierzu beim gewünschten Gymnasium.
Mit einem Anteil von 8,5% aller Schülerinnen und Schüler die eine private Schule besuchen, liegt das Bundesland Saarland im bundesweiten Vergleich im Mittelfeld. Statistiken zu Privatschulen im Saarland.
Auch im Saarland werden freie Schulen nach Ersatz- sowie Ergänzungsschulen unterschieden.
Eine Ersatzschule orientiert sich am öffentlichen Schulsystem und dessen Lehrplänen und Abschlüssen. Ersatzschulen befinden sich nicht in staatlicher Trägerschaft. In den meisten Fällen sind die entsprechenden Träger private Personen, (Eltern-)vereine oder kirchliche Institutionen.
Ergänzungsschulen wiederum besitzen kein entsprechendes Gegenstück im bestehenden Schulsystem und bieten häufig spezielle Angebote an. Hierunter fallen z.B. Musikschulen aber auch zahlreiche berufsbildende Schulen.
Anerkannte Ersatzschulen die auf gemeinnütziger Basis arbeiten, haben die Möglichkeit einen Teil der Ihnen entstehenden Kosten durch staatliche Finanzhilfe auszugleichen. Das saarländische Privatschulgesetzt (PrivSchGPrivatschulgesetz im Saarland) sieht dabei vor, dass die gewährte Finanzhilfe für die laufenden Personalkosten und die Altersversorgung des Lehrpersonals verwendet werden soll. Auch soll durch die staatlichen Zuwendungen die dauerhafte Unterrichtsfähigkeit der Schule gewährleistet werden.
Die Höhe der gewährten staatlichen Finanzhilfe richtet sich nach dem sogenannten Haushaltsfehlbetrag. Dabei handelt es sich um den Betrag, der nach Abzug der Einnahmen fällig ist, um sämtliche Kosten zu decken. Wenn der Eigenanteil von 10% des Schulträgers berücksichtigt wurde, erstattet das Bundesland Saarland den restlichen Betrag.
Um ihre laufenden Kosten zu decken, können private Schulen Schulgeld erheben. Wie hoch dieses ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Informieren Sie sich hierzu direkt bei der Wunschschule. Diese berät Sie gerne.
Häufig stellt sich den Eltern die Frage, ob es Förderungsmöglichkeiten für den Besuch einer privaten Schule gibt. Generell ist es möglich, finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Zum einen besteht die Möglichkeit, sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) fördern zu lassen.
Weiterhin bieten einige private Schulen auch für leistungsfähige Schüler Stipendien an oder können einigen interessierten Schülern grundsätzlich über Freiplätze den Schulbesuch ermöglichen.
Ebenso gibt es in einigen Fällen die Option der gestaffelten Schulgelder. Dies bedeutet, dass sich die Höhe des zu zahlenden Betrags am Einkommen der Eltern orientiert.
Häufig wird auch die Möglichkeit 30% der jährlich anfallenden Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von 5000 €, für einen Privatschulbesuch steuerlich absetzen zu lassen.
Einen umfassenden Artikel zum Thema „Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten einer Privatschule“, haben wir hier für Sie aufbereitet.Artikel: Kosten und Finanzierung von Privatschulen.
Schülerinnen und Schüler einer privaten Schule können sich Ihre Beförderungskosten erstatten lassen, jedoch nur bis zu maximal dem Betrag der erstattet werden müsste, wenn sie die nächstgelegene für sie zuständige öffentliche Schule besucht hätten.
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