Im Osten der Bundesrepublik liegt Sachsen-Anhalt und grenzt an gleich vier andere Bundesländer: Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen.
Trotz enormer kultureller Schätze – insbesondere aus der Zeit des Mittelalters und der Reformation – wie zahlreiche Schlösser, Altstädte und Kirchen sowie Dome, wird Sachsen-Anhalt leider kaum besucht. Wir möchten an dieser Stelle unbedingt empfehlen einmal einen Urlaub in Sachsen-Anhalt einzuplanen. Sowohl das Land als auch dessen Einwohner werden sie nicht enttäuschen.
Aber widmen wir uns nun einmal dem Schulsystem dieses schönen Bundeslandes.
Im Alter von 6. Jahren beginnen Schüler in Sachsen-Anhalt mit der Grundschule. Auf Antrag der Eltern ist aber auch eine vorzeitige Einschulung möglich, beispielsweise wenn das Kind erst nach dem Stichtag (30. Juni) sechs Jahre alt wird.
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 – 4, wobei die ersten beiden Klassen die sogenannte Schuleingangsphase bilden. Diese wird üblicherweise auch in den zwei Schuljahren durchgangen, kann aber um ein zusätzliches drittes Jahr erweitert werden.
Die Schüler der Grundschule erhalten erstmals in der 3. Klasse Fremdsprachenunterricht, in der Regel Englisch.
Es wird keine verbindliche Empfehlung für eine der weiterführenden Schulen ausgesprochen, viel mehr können die Eltern frei über die schulische Zukunft ihres Kindes entscheiden, sind aber dabei angehalten in dessen Interessen zu handeln.
Sachsen-Anhalt bietet eine Reihe an möglichen weiterführenden Schulen an. Die erste davon wäre die Sekundarschule. Sie dauert von der 5 – 10 Klasse und soll die Schüler entweder zum Hauptschul- oder Realschulabschluss führen. Die ersten beiden Klassenstufen werden von allen Schülern gemeinsam bestritten, wobei der Lehrplan der Realschule gilt. Erst mit dem Erreichen der 7. Klasse erfolgt eine abschlussbezogene Aufteilung.
Folgende Abschlüsse können Schüler der Sekundarschule in Sachsen-Anhalt erwerben:
Kommen wir als nächstes zur Gesamtschule, welche die Klassenstufen 5 – 12 bzw. 13 abdeckt.
Die Gesamtschulen in Sachsen-Anhalt existieren in zwei unterschiedlichen Arten: integrativ und kooperativ.
Knapp zusammenfassen lassen sich beide Arten wie folgt: Bei der integrativen Gesamtschule werden alle Schüler gemeinsam unterrichtet und es können bei einzelnen Fächern separate Kurse gebildet werden. Bei der kooperativen Gesamtschule dagegen werden abschluss- bzw. schulzweigbezogene Klassen gebildet werden.
Folgende Schulabschlüsse können an einer Gesamtschule in Sachsen-Anhalt erworben werden:
Kommen wir als nächstes zur Gemeinschaftsschule, einer relativ neuen Schulform in Sachsen-Anhalt. Sie umfasst die Klassenstufen 5 – 10 bzw. 5 – 12 oder 5 – 13.
Die grundsätzliche Idee hier ist es, dass die Schüler sich erst relativ spät – in der 9. Klasse – für einen angestrebten Abschluss entscheiden sollen. Vorher wird Unterricht in der Form angeboten, dass alle Schüler einen möglichst hohen Bildungsabschluss erreichen können.
An Bildungsabschlüssen stehen folgende Möglichkeiten offen:
Und zuletzt natürlich noch das altbekannte, geschätzte und bewährte Gymnasium. Dieses führt in den Klassen 5 – 12 zum Abitur und hat zum Ziel den Schülern eine möglichst umfangreiche und vertiefende Allgemeinbildung angedeihen zu lassen, so dass diese im Idealfall im Anschluss ein Studium aufnehmen können.
Und dies sind die möglichen Schulabschlüsse an einem Gymnasium in Sachsen-Anhalt:
Selbstverständlich gibt es auch in Sachsen-Anhalt private Schulen. Diese werden auch fleißig von gar nicht mal so wenigen Schüler besucht. Und zwar besuchten laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes im Schuljahr 2014/15 8,5% aller Schüler eine allgemeinbildende private Schule.
Private Schulen in Sachsen-Anhalt werden wie in den restlichen Bundesländern auch in Ersatz- und Ergänzungsschulen unterschieden.
Ersatzschulen, so beschreibt es das Schulgesetz von Sachsen-AnhaltInfos zum Schulgesetz von Sachsen-Anhalt., sind Schulen die in ihren Bildungszielen öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt entsprechen.
Ergänzungsschulen wiederum haben kein passendes Gegenstück in Sachsen-Anhalt öffentlichem Bildungssystem. Stattdessen - daher der Name - ergänzen sie das vorhandene Angebot. Schulen, welche bestimmte Bildungsgänge anbieten fallen ebenso unter Ergänzungsschulen, wie beispielsweise Musik- oder Schauspielschulen.
Anerkannte Ersatzschulen in Sachsen-Anhalt können finanzielle Hilfe für ihre Personal- und Sachkosten beim Land Sachsen-Anhalt beantragen. Dies ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden, die die Ersatzschule erfüllen muss, so z.B. ist es elementar das sie auf gemeinnütziger Basis operiert und keine gewinnorientierte Ausrichtung verfolgt.
Die Finanzhilfe wird jährlich gewährt und ist ein Pauschalbetrag, der sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
Quelle: LinkQuellenangaben zu Finanzhilfen
So erhielten beispielsweise Grundschulen (Stand 01.08.2015) einen Zuschuss von 4474,50 € pro Schüler.
Die restliche Kostendeckung für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs obliegt dem Betreiber (Schulträger) der Privatschule. Teilweise werden diese Kosten über eine Erhebung eines Schulgeldes abgedeckt.
Selbstverständlich gibt es diese. Als erstes würden wir Ihnen – wenn Sie sich für eine bestimmte private Schule interessieren – diese zu kontaktieren und einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Es lässt sich nämlich nicht pauschal sagen wie hoch das Schulgeld letztlich ausfällt. Oftmals bieten die Schulen nämlich auch gestaffelte Preismodelle an, um so Schüler aus einkommensschwächeren Familien nicht zu benachteiligen. Manchmal besteht sogar die Option auf ein Stipendium, wenn der Schüler besonders herausragende Schulleistungen gezeigt hat. Und hier und da existieren auch Freiplätze.
Offen steht auch eine finanzielle Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Und oftmals übersehen wird auch, dass man einen Teil der jährlich anfallenden Kosten für eine private Schule steuerlich absetzen kann. Und zwar bis zu 30% (Maximalbetrag: 5000 €).
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