Das nördlichste aller deutschen Bundesländer – Schleswig-Holstein – grenzt im Westen an das Nordmeer und im Osten an die Ostsee.
Schleswig-Holstein zeichnet sich durch seine zahlreichen Leuchttürme, Strände, Sanddünen, Spuren ehemaliger Glanzzeiten aus der Hanse-Zeit als auch durch seine regierende Jamaika-Koalition aus.
Aber wie steht es denn um dies Bildung in diesem Land der wahrhaft nordischen Deutschen?
Rein zufällig werden Kinder die das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni des laufenden Jahres erreicht haben in die Grundschule eingeschult. Es besteht jedoch die Möglichkeit auf einen Ausnahmeantrag, wenn das Kind erst nach dem 30. Juni sechs Jahre alt wird.
Die Grundschule in Schleswig-Holstein dauert 4 Jahre, wobei erstmalig ab der 3. Klasse eine Fremdsprache unterrichtet wird, normalerweise Englisch.
Notenzeugnisse sind für die ersten beiden Klassenstufen nicht vorgesehen, stattdessen erhalten die Schüler individuelle Berichte zu ihren jeweiligen Leistungsständen und Entwicklungen.
Erst ab der 3. Klasse werden Noten vergeben, wobei die Eltern in Absprache mit der Schule auch einen Antrag stellen können, um weiterhin nur individuelle Berichte zu Ihren Kindern zu erhalten.
In Schleswig-Holstein gibt es keine für die Eltern verbindliche Empfehlung für eine weiterführende Schule. Die letztliche Entscheidung über die weitere Schullaufbahn ihres Kindes liegt demnach bei ihnen.
Es gibt nur zwei mögliche weiterführende Schulen in Schleswig-Holstein, was das dortige System recht übersichtlich gestaltet.
Die erste dieser beiden Schulen stellt die Gemeinschaftsschule dar. Diese umfasst die Klassenstufen 5 – 10 (kann in einigen Fällen aber auch eine gymnasiale Oberstufe beinhalten; in dem Falle würde die Gemeinschaftsschule auch die Klassen 11,12 und 13 beinhalten). Grundsätzlich ist ein gemeinsamer Unterricht aller Schüler vorgesehen, es besteht jedoch die Möglichkeit in einzelnen Fächern separate Kurse zu bilden als auch die Schüler in abschlussbezogene Klassen zu unterteilen.
Zeugnisse mit Noten sind ab der 8. Klasse für alle Schüler verbindlich, vorher liegt es im Ermessen der Schule in Absprache mit den Eltern.
Folgende Abschlüsse können auf der Gemeinschaftsschule erreicht werden:
Die zweite der weiterführenden Schulen ist das Gymnasium. Dessen Auftrag ist es den Schülern eine erweiterte und vertiefende allgemeine Bildung zu vermitteln.
Das Abitur kann in Schleswig-Holstein entweder nach 8 oder 9 Jahren erworben werden. Achten Sie daher bitte bei der Wahl eines Gymnasiums darauf welches Abitur angeboten wird. Es gibt jedoch auch Gymnasien bei denen ein Abitur sowohl nach 8 als auch nach 9 Jahren möglich ist.
Des schleswig-holsteinische Landtag hat im Dezember 2017 beschlossen ab dem Schuljahr 2019/20 wieder flächendeckend Gymnasien mit G9 anzubieten. Die Schulen die bislang ein anderes als dieses Modell betrieben haben, können eigenständig beschließen, ob sie diese fortführen wollen oder auf G9 umsteigen möchten.
Folgende Schulabschlüsse können auf dem Gymnasium erworben werden:
Bis vor kurzem gab es in Schleswig-Holstein auch noch die Regelschule. Diese nimmt allerdings keine neuen Schüler mehr auf und wird graduell in die Gemeinschaftsschulen integriert. Schüler die noch auf einer Regelschule sind, können dort noch ihre Schullaufbahn beenden.
Bei einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes (Schuljahr 2014/15Statistiken zum Privatschulbesuch in Schleswig-Holstein) wurde festgestellt, dass nur 4,8 % aller Schüler in Schleswig-Holstein eine allgemeinbildende private Schule besucht haben. Damit liegt dieses Bundesland in dieser Kategorie leider gänzlich abgeschlagen auf dem letzten Platz.
Das Bundesland Schleswig-Holstein unterscheidet Privatschulen nach zwei Typen: Ersatzschulen und Ergänzungsschulen.
Ersatzschulen orientieren sich hierbei am bestehenden Bildungssystem von Schleswig-Holstein. So gibt es beispielsweise private Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien. In der Regel stechen diese durch ein besonderes Bildungskonzept hervor.
Ergänzungsschulen wiederum haben kein passendes Gegenstück in Schleswig-Holsteins öffentlichen Bildungssystem. Stattdessen -daher der Name- ergänzen sie das vorhandene Angebot. Schulen, welche bestimmte Bildungsgänge anbieten fallen ebenso unter Ergänzungsschulen, wie beispielsweise Musik- oder Schauspielschulen.
Es steht privaten Schulen in Schleswig-Holstein offen eine staatliche Förderung zu beantragen, um die anfallenden Kosten für ihren Schulbetrieb teilweise zu decken. Allerdings sind die Schulträger generell dazu angehalten zunächst einmal selbst für die finanzielle Sicherstellung ihrer Schulen zu sorgen.
Wird jedoch staatliche Finanzhilfe beantragt, so müssen die Schulen einige Kriterien erfüllen.
So muss es sich bei der Schule um eine Ersatzschule handeln, die nach ihrer Genehmigung mindestens zwei Jahre ohne jegliche Beanstandungen betrieben wurde. Zusätzlich darf sie keine gewinnorientierte Ausrichtung haben und muss auf gemeinnütziger Basis operieren.
Die Höhe des entsprechenden Zuschusses orientiert sich dabei an der Anzahl der Schüler. Diese Zahl wird multipliziert mit dem jährlich zu ermittelnden Schülerkostensatz, der in seiner Höhe von Schulart zu Schulart unterschiedlich hoch ausfällt.
Da der staatliche Zuschuss in der Regel nicht ausreichend ist um die Kosten für den Betrieb der privaten Schule zu decken, erheben die meisten Privatschulen zusätzlich ein Schulgeld. Da dieses von Privatschule zu Privatschule unterschiedlich hoch ausfällt, empfehlen wir immer sich bei der für Sie infrage kommenden Schule zu informieren. Dort berät man Sie immer gerne über die Zusammenstellung und letztliche Höhe.
Es gibt einige Möglichkeiten der finanziellen Förderung für den Besuch einer Privatschule.
Generell steht die Möglichkeit der Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) offen.
Etwas das man bei einigen Privatschulen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches erörtern kann, sind eventuelle Stipendien oder Freiplätze. Auch bieten einige Schulen gestaffelte Preise an, so dass es auch Kindern aus eher einkommensschwächeren Familien ermöglicht werden soll die Schule besuchen zu können.
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