Das in der Mitte Deutschlands gelegene Thüringen ist eines der schwächer besiedelten Bundesländer. Zahlreiche Ortschaften erheben hier den Anspruch, der exakte geographische Mittelpunkts Deutschlands zu sein.
Darüber hinaus hat Thüringen einiges zu bieten: So gibt es dort eine sehr hohe Anzahl an bekannten und interessanten kulturellen Stätten, wie z.B. die Wartburg in Eisenach. Auch die Wirtschaft Thüringens hat sich in den letzten Jahren immens entwickelt und bietet zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten.
Richten wir unseren Blick nun aber auf das Thüringer Schulsystem.
Das hiesige Schulsystem ist zweigliedrig aufgebaut.
Die Schüler besuchen ab dem 6. Lebensjahr zunächst einmal regulär die Grundschule. Diese umfasst die Klassenstufen 1 – 4. Ab der 3. Klasse werden die Schüler in ihrer ersten Fremdsprache, Englisch unterrichtet.
In der 4. Klasse erfolgt eine Empfehlung der Schüler für eine weiterführende Schule. Für welche weiterführende Schule der Schüler dabei vorgeschlagen wird, ist abhängig von dessen erzielten Noten sowie seiner persönlichen Entwicklung während der vergangenen Schuljahre.
Sollte ein Schüler keine Empfehlung für das Gymnasium erhalten haben, so steht es ihm trotzdem frei dieses zu besuchen, sofern er die entsprechende Aufnahmeprüfung besteht.
Die erste der möglichen weiterführenden Schule ist die Regelschule. An dieser kann man entweder nach der 9. Klasse den (qualifizierenden) Hauptschulabschluss oder nach der 10. Klasse den Realschulabschluss erlangen. Mit dem erfolgreichen Realschulabschluss wäre der direkte Übergang in eine gymnasiale Oberstufe möglich.
Die Gesamtschule stellt die nächste weiterführende Schulart in Thüringen dar. Sie wird nicht flächendeckend angeboten, sondern nur in den Städten Erfurt, Gera, Gotha und Jena. Die möglichen Schulabschlüsse entsprechen denen der Regelschule. Allerdings kann die Gesamtschule auch eine gymnasiale Oberstufe anbieten. Diese würde die Schüler mit dem Ende der 13. Klasse zur Allgemeinen Hochschulreife (G9) führen.
Weiterhin steht als nächste weiterführende Schule die Gemeinschaftsschule zur Verfügung. In dieser Schulart bleiben die Schüler länger zusammen in einer Klasse und lernen gemeinsam. Erst mit der 9. Klasse erfolgt erstmals eine Trennung nach den angestrebten Schulabschlüssen.
Die Gemeinschaftsschule bietet alle Schulabschlüsse, angefangen vom (qualifizierenden) Hauptschulabschluss über den Realschulabschluss bis hin zur Allgemeinen Hochschulreife (G8) an.
Final gibt es in Thüringen noch das klassische Gymnasium. Die Schüler erreichen hier mit dem Ende der 12. Klassenstufe die Allgemeine Hochschulreife (G8). Mit der Versetzung in die Klassenstufen 10 und 11 wäre auch jeweils ein dem Hauptschul- bzw. Realschulabschluss gleichwertiger Abschluss erreicht.
Mit einem Anteil von 8,3 % aller Schülerinnen und Schüler die eine private Schule besuchen, liegt das Bundesland Thüringen im bundesweiten Vergleich relativ im Mittelfeld.Statistische Daten zum Besuch an Privatschulen
Wie auch in anderen Bundesländern üblich, werden in Thüringen die privaten Schulen in Ersatz- und Ergänzungsschulen unterschieden.
Eine Ersatzschule orientiert sich am öffentlichen Schulsystem sowie dessen Lehrplänen und Abschlüssen. Ersatzschulen befinden sich nicht in staatlicher Trägerschaft. In den meisten Fällen sind die entsprechenden Träger private Personen, (Eltern-)vereine oder kirchliche Institutionen.
Ergänzungsschulen wiederum besitzen kein entsprechendes Gegenstück im bestehenden Schulsystem und bieten häufig spezielle Angebote an. Hierunter fallen z.B. Musikschulen, aber auch zahlreiche berufsbildende Schulen.
Ersatzschulen im Bundesland Thüringen haben die Option sich finanzielle Hilfe durch den Staat bzw. das Land gewähren zu lassen. Vorausgesetzt die entsprechende Schule erfüllt einige Auflagen. So muss sie unter anderem gemeinnützig sein.
Genutzt werden kann diese Finanzhilfe für die Vergütung des Lehrpersonals, für den Betrieb der Schule selbst sowie für notwendige bauliche Maßnahmen am Schulgebäude und -grundstück.
Die Höhe der staatlichen Finanzhilfe richtet sich hierbei an dem sogenannten Schülerkostenjahresbetrag. Quelle: Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG)Gesetzestexte zu Privatschulen in Thüringen
Dieser ist von Schulart zu Schulart unterschiedlich hoch. Außerdem wird dieser Schülerkostenjahresbeitrag mit der Anzahl der entsprechenden Schüler multipliziert. Als Beispiel liegt der aktuelle Schülerkostenjahresbeitrag für Schüler eines Gymnasiums (11 – 12 Klasse) bei 5566,62 €.
Da die kompletten laufenden Kosten einer Schule bzw. notwendige Investitionen nicht durch die staatliche Finanzhilfe ausgeglichen werden können, erheben einige private Schulen ein Schulgeld. Über dessen Höhe lässt sich an dieser Stelle keine pauschale Aussage treffen, da sie sich von Schule zu Schule unterscheidet. Informieren Sie sich hierzu am besten direkt bei Ihrer Wunschschule. Dort berät man Sie gerne.
Da der Besuch einer privaten Schule nicht für alle Eltern ohne Weiteres finanziell zu stemmen ist, stellt sich häufig die Frage: Gibt es Wege, mich finanziell unterstützen zu lassen?
Ja, natürlich. Derartige Möglichkeiten existieren. Zum einen ist der Besuch einer privaten Schule durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderbar.
Einige private Schulen bieten auch gestaffelte Schulgelder an, um so auch Kindern aus einkommensschwächeren Familien den Schulbesuch zu ermöglichen. Alternativ werden häufig auch Stipendien für besonders leistungsfähige Schüler angeboten. Ein gewisses Kontingent an Freiplätzen pro Schuljahr ist auch an einigen Schulen zu finden. Die Schule Ihrer Wahl gibt Ihnen zu den dortigen Möglichkeiten gerne Auskunft.
Eine andere Stellschraube um die Kosten einer privaten Schule etwas abzufedern ist die Möglichkeit 30% der jährlich anfallenden Kosten, bis zu einem Maximalbetrag von 5000 €, steuerlich absetzen zu lassen.
Einen umfassenden Artikel zum Thema „Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten einer Privatschule“, haben wir hier für Sie aufbereitet.Ratgeber-Artikel zu Kosten und Finanzierung von Privatschulen
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