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Die Ausbildung finanzieren

Schulische Ausbildungen kosten in der Regel Geld. Außerdem muss auch der Lebensunterhalt bezahlt werden. Miete, Essen und Kleidung gibt es schließlich nicht kostenlos. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie trotz Schulgebühren eine schulische Ausbildung absolvieren können.

Paul Jakob, zuletzt aktualisert am 18.10.2018

Schulische Ausbildungen kosten in der Regel Geld. Doch viele wissen gar nicht, dass Sie dieses Geld nicht unbedingt aus eigener Tasche zahlen müssen. Wir verraten Ihnen alle Möglichkeiten zur Finanzierung einer privaten Ausbildung.

Alles nur Abzocke? Warum kosten schulische Ausbildungen überhaupt Geld?

In der gängigen dualen Ausbildung erhalten Azubis eine entsprechende Ausbildungsvergütung von ihrem Lehrbetrieb. Warum müssen Absolventen einer schulischen Ausbildung stattdessen meist sogar selbst in die Tasche greifen? Ist das einfach nur reine Abzocke?

Schulen erwirtschaften keine Einnahmen in der freien Wirtschaft

Tatsächlich bleibt den Schulen gar keine andere Wahl, als Schulgebühren zu fordern. Denn sie haben natürlich Kosten, die gedeckt werden müssen: Personal, Instandhaltung, Ausflüge und ähnliches will bezahlt werden. Im Gegensatz zu einem Lehrbetrieb erwirtschaften Schulen allerdings keine Einnahmen durch Produkte oder Dienstleistungen, um diese Kosten zu decken. Der Staat fördert private Schulen, doch das reicht im Schnitt nur für etwa ein Drittel der Aufwendungen.

Den Rest decken die Schulen über monatliche Gebühren. Diese bleiben an Ihnen als Azubi, bzw. an Ihrer Familie hängen.

Oder?

Folgende Möglichkeiten werden Ihnen helfen, eine schulische Ausbildung bezahlbar zu machen:

Wohngeld während der Ausbildung

Wohngeld

Wohngeld steht jedem Azubi zu, der volljährig ist, in einer eigenen Wohnung lebt und einen Ablehnungsbescheid für Berufsausbildungsbeihilfe vorlegen kann (da Berufsausbildungsbeihilfe für schulische Ausbildungen nicht gewährt wird, wird das der Fall sein).

Die Höhe des Wohngeldes wird in Einzelfällen entschieden, deckt aber meist den Großteil der laufenden Kosten für Miete und Lebensunterhalt. Informieren Sie sich im Internet, wer in Ihrer Stadt zuständig für die Entscheidung eines Wohngeldantrags ist.

Mehr Informationen finden Sie hier: Wohngeld FörderungLink zu Informationen über Wohngeldförderung

Alternative: Schüler-BAföG

Wer sich noch nicht im 30. Lebensjahr befindet, eine mindestens zweijährige Ausbildung absolviert und vorher noch keine Ausbildung angestrebt hat, hat ein Anspruch auf Schüler BAföG. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Außerdem muss BAföG in vereinbarten Raten bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 € zurückgezahlt werden.

Die Zuständigkeit hängt vom Wohnort der Eltern ab. Sollten die Eltern unterschiedliche Wohnorte haben, ist der Wohnort des Auszubildenden entscheidend.

Mehr Informationen finden Sie hier: BAföG für Schülerinnen und SchülerLink zur BAföG-Informationsseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Umschulung

Eine Umschulung kommt meistens dann zu tragen, wenn ein Absolvent einer Ausbildung aus notwendigen Gründen eine neue Ausbildung bestreiten muss. Ein Unfall, Migration, keine Chance auf einen Beruf oder eine Erkrankung können solche Gründe darstellen. Wie hoch die Förderung für eine Umschulung ist und ob Sie genehmigt wird, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die Arbeitsagentur Ihres Ortes wird Ihnen dazu sicher gern mehr sagen.

Mehr Informationen finden Sie hier: Was ist eine Umschulung?Link zu Arbeits-ABC

Begabtenförderung bei der Ausbildung

Begabtenförderung

Mit entsprechenden Noten oder anderen herausragende Leistungen haben Sie die Möglichkeit über ein Stipendium nachtzudenken. Die Höhe eines Stipendiums sowie die Voraussetzungen zur Genehmigung variieren je nach Stipendium. Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie direkt beim Ausbildungsanbieter Ihrer Wahl.

Mehr Informationen finden Sie außerdem hier: Stipendium für Schüler - SPIEGEL OnlineLink zu SPIEGEL Online

Kindergeld

Wer noch nicht das 25. Lebensjahr erreicht hat, hat während einer schulischen Ausbildung Anspruch auf Kindergeld. Den entsprechenden Antrag können Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen.

Mehr Informationen finden Sie hier: Kindergeld RatgeberLink zu Kindergeld.org

Bildungskredite

Entgegen der landläufigen Meinung stehen Bildungskredite nicht nur Studenten zur Auswahl. Auch Absolventen einer schulischen Ausbildung können unabhängig von BAföG oder Eltern entsprechende Kredite in Anspruch nehmen.

Umfangreiche Informationen zu den Bildungskrediten haben wir in diesem Artikel für Sie aufbereitet: Ratgeber: Kosten und Finanzierung eines privaten StudiumsLink zum Ratggeber "Kosten und Finanzierung eines privaten Studiums"

Steuerersparnisse

Einen nicht unwesentlichen Teil der Schulgebühren und Kosten für die Lehrmaterialien können steuerlich geltend gemacht werden. Eltern erhalten hier Steuerersparnisse, wenn sie Kindergeld erhalten.

Auch der Azubi selbst kann Schulkosten von der Steuer absetzen, die er nachweisbar selbst übernommen hat.

Mehr Informationen finden Sie hier: Tipps zur Steuererklärung für AuszubildendeLink zu Azubi-Steuererklärung

Fahrtkostenerstattung

Die Regelungen für eine Fahrtkostenerstattung sind nicht in jedem Bundesland einheitlich geregelt.

Meist können aber die Kosten für den direkten Weg zu Schule und wieder nach Hause zumindest teilweise erstattet werden. Allerdings sind nicht immer für jedes Verkehrsmittel Kostenerstattungen vorgesehen.

Mehr Informationen finden Sie hier: Fahrtkostenerstattung während der AusbildungLink zu Ausbildungspark

Fazit

Sie sehen es selbst: Die Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung während einer schulischen Ausbildung zu erhalten sind umfangreicher als die Meisten annehmen.

Lassen Sie sich nicht von dem Aufwand abhalten, den das Durchboxen einer Förderung mit sich bringen kann – es geht schließlich um Ihren Traumberuf.

Und umsonst ist leider nichts auf dieser Welt. Nicht einmal geschenktes Geld!


Weiterführende Ratgeber

Die Schulische Ausbildung

Schulische Ausbildung vs. Betriebliche Ausbildung

Ersatz und Ergänzungsschule