Der Besuch einer Privatschule ist mit Kosten verbunden. Aber müssen Sie tatsächlich alle Gebühren selbst bezahlen? In diesem Artikel zeigen wir Ihnen wie sie einen Teil der Schulgebühren sparen können.
Privatschulen bieten viele Vorteile zu den öffentlichen Schulen. Um das zu gewährleisten zu können, haben private Schulen natürlich Ausgaben, die es zu decken gilt. Mit anderen Worten: Sie brauchen Geld. Und von wem bekommen sie das? Von Ihnen? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Nur die Wenigsten kennen alle Tricks und Kniffe, mit denen sich große Teile des Schulgeldes sparen lassen.
Hier können Sie sich umfassend rund um das Thema Finanzierung und Fördermöglichkeiten einer Privatschule informieren:
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Unterstützung bei den Schulgebühren einzuholen. Eine der lukrativsten ist das Stipendium. Schließlich finanzieren Stipendien meist alle anfallenden Kosten, die Sie durch eine Privatschule haben. Dementsprechend streng sind meist auch die Auflagen, welche mit einem Stipendium einhergehen: Ihr Kind muss in den meisten Fällen bereits überdurchschnittliche Schulnoten vorweisen können, um in Betracht gezogen zu werden. Außerdem sollte es ausgeprägte Fähigkeiten im technischen, kreativen, sportlichen oder handwerklichem Bereich mitbringen und sich im Idealfall aktiv für die Förderung der Schulgemeinschaft einsetzen. Manche Anbieter eines Stipendiums fordern je nach Art des Stipendiums auch medizinische Gutachten oder Empfehlungsschreiben.
Neben Stipendien für begabte Schüler gibt es auch sogenannte einkommensabhängige Stipendien, welche finanziell schwächere Familie unterstützen. Was das im Detail bedeutet hängt von den Auflagen des jeweiligen Stipendiums ab. Während Stipendien für begabte Schüler meist über die gesamte Schuldauer vergeben werden, müssen einkommensabhängige Stipendien gängiger Weise in regelmäßigen Abständen neu beantragt werden (meist einmal im Jahr).
Die Anbieter eines Stipendiums können ganz unterschiedlich sein. Im Prinzip kann jeder, der über die finanziellen Ressourcen verfügt ein Stipendium anbieten. Neben den Schulen selbst bieten gängiger Weise Organisationen, Vereine und Institutionen die Möglichkeit, sich für ein Stipendium zu bewerben. Die einzelnen Schulen geben Ihnen gerne Auskunft über die Möglichkeiten eines Stipendiums in Ihrem Haus.
In folgenden Datenbanken finden Sie Anbieter von Stipendien:
Merkwürdigerweise wird eine Unterstützung durch BAföG nur selten in Betracht gezogen, wenn es um Privatschulen geht. Dabei ist das doch ein toller Weg, um finanzielle Entlastung zu erhalten. Im Gegensatz zum studentischen BAföG muss das BAföG für Schüler auch nicht wieder zurückerstattet werden. Für viele lohnt es sich also, Informationen zu BAföG einzuholen. Aber nicht für jeden. Schließlich müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sehen wie folgt aus:
Pauschal rechnet das Schüler BAföG mit einem Grundbetrag von 465 € im Monat für den Besuch einer Privatschule. Dieser Betrag wird allerdings mit dem anzurechnenden Einkommen der Eltern verrechnet. Wie viel am Ende also hängen bleibt, hängt von den Einzelfällen ab. Sollten Sie sich für eine Antragsstellung entscheiden können Sie diese unter folgendem Link in Angriff nehmen:
Weitere Informationen und Antragsformulare finden sie hierInfos und Antragsformulare zu BAfög
Wenn für Sie weder Anspruch auf ein Stipendium, noch auf BAföG haben, dann können Sie einen Teil Ihrer Schulkosten über die Steuer absetzen (Jedoch sind bezahlte Schulbeträge vor dem Jahr 2007 nicht mehr nachträglich absetzbar) . Aber eben nur einen Teil. Dinge wie Schulausstattung, Fahrgeld oder Schulausflüge können leider nicht von der Steuer geltend gemacht werden. Anders sieht es beim direkten Schulgeld aus. Denn davon können Sie 30 % jährlich von der Steuer absetzen. Maximal allerdings 5000 €. Diesen Höchstbetrag können Sie pro Kind abziehen. Das ist doch schon mal was. Aber Vorsicht: Als Schulgeld werden hier nur die Kosten des Schulbetriebes verstanden. Verpflegungs- oder Übernachtungsaufwendungen fließen nicht mit ein.
Natürlich lässt sich auch hier wieder nicht ganz ohne Bedingung Geld sparen: Voraussetzung für die Steuerabsetzung ist, dass der Schulbesuch auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss hinführt. Das bedeutet, Nachhilfeunterricht oder Ferienkurse sind nicht inbegriffen. Nachmittagsbetreuungen sind hier getrennt absetzbar, wenn Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht überschritten hat. In diesem Fall sind jährlich zwei Drittel der Aufwendungen absetzbar, jedoch nicht mehr als 4000 € pro Kind.
In wenigen Ausnahmefällen können Sie auch mehr als die erlaubten 5000 € absetzen. Und zwar dann, wenn die Ihnen anfallenden Kosten als außergewöhnliche Belastung deklariert werden können. Dies könnte zum Beispiel aufgrund eines Krankheitsfalles Ihres Kindes der Fall sein. Erkundigen Sie sich hierzu bitte unbedingt bei einem Steuerberater.
Stipendien, Steuererklärungen und BAföG sind nicht die einzigen Unterstützungsmöglichkeiten, Geld zu sparen. Die meisten Privatschulen bieten nämlich Geschwisterrabatte an. Sollten Sie nicht nur eines Ihrer Kinder auf einer Privatschule unterbringen wollen, lassen sich hier oft großzügig Schulgelder einsparen. Auch Freiplätze können angeboten werden. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen entscheiden die jeweiligen Schulen.